Das Steuerformular Anlage KAP 2024 in der Steuerklärung 2024 ist für Kapitalanleger gedacht, bei denen die Banken nicht automatisch schon eine Abgeltungssteuer abgeführt haben. Außerdem dient sie als Prüfung für Kapitalanleger, die wissen wollen, ob sie mit persönlichem Steuersatz oder der 25 Prozent Abgeltungssteuer mehr Steuern sparen (Günstigerprüfung). Auch Steuerzahler, die keine Abgeltungssteuer abführen müssen, da sie unter anderem Darlehen an nahestehende Personen gegeben haben, müssen diese Anlage ausfüllen. Mögliche Verluste aus Aktiengeschäften können Sie in der Anlage KAP auch geltend machen, da diese nicht vom Finanzamt automatisch berücksichtigt werden können. Auch für den Fall, dass Sie den Sparerpauschbetrag nicht vollständig in Anspruch genommen haben oder den Freistellungsauftrag nicht gestellt haben und dementsprechend einen Anspruch auf eine Steuerrückzahlung haben, können Sie dies über die Anlage KAP machen. Die Anlage KAP-BET ist auszufüllen, wenn Sie zu versteuernde Einkünften aus Beteiligungen an Kapitalgeschäften haben, die gesondert festgestellt werden müssen. Haben Sie Einkünfte aus ausländischen Investments erzielt, müssen Sie zusätzlich auch die Anlage KAP-INV Ihrer Steuererklärung beifügen.
Auf Seite eins in den Zeilen sieben bis 14 tragen Sie Kapitalerträge aus inländischen Anlagen mit der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ein. Auch wenn Sie einen Erlös aus Wertpapieren oder Aktiengeschäften haben, sind diese Zeilen hierfür vorgesehen. Haben Sie Verluste aus einer uneinbringlichen Kapitalforderung tragen Sie diese in die Zeile 15 ein. Angaben zum Sparerpauschbetrag machen Sie in den Zeilen 16 und 17.
In den Zeilen 18 bis 26 tragen Sie alle Kapitalerträge ohne Steuerabzug ein, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Für gewöhnlich sind das Zinserträge, für die noch keine Kapitalertragsteuer entrichtet wurde. Kapitalerträge, die nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, also beispielsweise Zinserträge aus stillen Gesellschaften oder partiarischen Darlehen werden in den Zeilen 27 bis 34 in der Gesamthöhe angegeben. Diese werden für gewöhnlich entweder nach dem Teileinkünfteverfahren oder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Die gezahlten Steuern, die die Banken, egal ob im Inland oder im Ausland, bereits einbehalten haben, werden vollständig in den Zeilen 37 bis 42 auf Seite zwei angegeben.
In der Anlage KAP-BET tragen Sie in den Zeilen eins bis 29 Ihre Erträge aus Beteiligungen, beispielsweise einer Erbengemeinschaft ein. Die darauf bezogenen Steuerabzugsbeträge geben Sie ausführlich in den Zeilen 30 bis 38 ein. Für gewöhnlich können Sie alle angeforderten Informationen aus dem Feststellungsbescheid der Gesellschaft entnehmen und einfach in der Anlage abgleichen.
Die Anlage KAP-INV fragt auf der Seite eins in den Zeilen eins bis 13 nach den laufenden Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen. Die Gewinne aus Veräußerungen von Investmentanteilen müssen Sie in die Zeilen 14 bis 28 eintragen. Die Ermittlung dieser folgt auf Seite zwei in den Zeilen 47 bis 57.
Die Zwischengewinne aus den Investmentanteilen nach dem Investmentsteuergesetz von 2004 werden in der Zeile 29 aufgeführt. Auf Seite zwei werden die Vorabpauschalen in den Zeilen 31 bis 46 ermittelt.